AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des EMS-Studios Melanie Hitschler

Stand Januar 2018

§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen zwischen dem EMS-Studio Melanie Hitschler und dem Mitglied.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem EMS-Studio Melanie Hitschler und dem Mitglied kann mit einer Laufzeit von 12 geschlossen werden. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages (Trainingsanmeldung) durch das Mitglied oder dessen gesetzlichen Vertreter. Das Mitglied erhält eine Kopie der verbindlichen Trainingsanmeldung. Änderungen von Vertragsdaten sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, die durch nicht oder zu spät mitgeteilte Änderungen der Mitgliedsdaten entstehen, hat das Mitglied zu tragen.

Der Vertrag beinhaltet 52 Trainingseinheiten und ist flexibel Planbar, die Dauer einer Trainingseinheit beträgt ca.30 Min. Termine müssen mind. 24 Std vorher abgesagt werden, kurzfristige Absagen gelten als genutzte Trainingseinheit.

§ 3 Gebrauchsüberlassung

(1) Das EMS-Studio Melanie Hitschler gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, je nach Tarif die Benutzung der Einrichtungen des EMS Studios Melanie Hitschler, der Trainingsgeräte nach entsprechender Einweisung sowie der Umkleideräume und Duschen unter Beachtung der Hausordnung. Zur Inanspruchnahme der Studioräume ist berechtigt, wer einen gültigen Mitgliedsvertrag besitzt, eine Karte des Ticketsystems oder eine Tagesmitgliedschaft erworben hat oder im Besitz eines gültigen Gutscheins ist.

(2) Die Hausordnung ist im Studio ausgehangen. Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen das Studio, das Mitglied von der weiteren Benutzung auszuschließen.

(3) Das EMS-Studio Melanie Hitschler kann die Studioräume für die Dauer der Durchführung von dringend erforderlichen Reparaturarbeiten o.ä. notwendigen Arbeiten vorübergehend schließen oder die Öffnungszeiten ändern, ohne dass dem Kunden dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. Dies gilt auch bei einer Namensänderung des Studios.

(4) Bei einer Unterbrechung des Studiobetriebes bis zu vier Wochen ohne dass ein dringender Reparaturbedarf besteht, ruht die Mitgliedschaft um die Dauer des Ausfalls. Das Mitglied ist für die Dauer der Ruhezeit von der Beitragszahlung befreit. Die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend um die Dauer der Ruhezeit nach Kündigung.

(5) Wird die Erfüllung des Vertragsgegenstandes aus Gründen, die das EMS-Studio Melanie Hitschler nicht zu vertreten hat, unmöglich, so hat das Mitglied weder Anspruch auf Beitragsrückzahlung, Minderung noch Schadensersatz. 

§ 4 Beitragszahlung

(1) Der monatliche Beitrag ist wahlweise zum 01. bzw. 15. eines jeden Vertragsmonats zu leisten und wird per Lastschrift eingezogen. Zusatzleistungen können jederzeit entsprechend der Preisliste – auch einmalig – hinzugebucht werden. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich der derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag hierdurch entsprechend. Bei vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschriften berechnet das EMS-Studio Melanie Hitschler  die dadurch entstandenen Bankgebühren. Das EMS-Studio Melanie Hitschler ist berechtigt nach Ablauf der Grundlaufzeit die Beiträge – maximal 2,50 Euro pro Monat – zu erhöhen.

§ 5 Haftung

(1) Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des EMS-Studio Melanie Hitschler oder ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

(2) Das EMS-Studio Melanie Hitschler haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des EMS-Studio Melanie Hitschler oder ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 
(3) Schäden, die das Mitglied schuldhaft an den Einrichtungen des EMS-Studio Melanie Hitschler verursacht hat, sind von dem Mitglied in vollem Umfang zu ersetzen.

(4) Die zur Verfügung gestellten Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Das EMS-Studio Melanie Hitschler ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Spinde kostenpflichtig öffnen zu lassen. Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht im Trainingsbereich aufhalten. Die Eltern haften für die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.

§ 6 Kündigung / Ruhezeit

(1) Der Vertrag ist frühestens zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich kündbar. Kündigt der Kunde nicht rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag um die im Vertrag vereinbarte Laufzeit, längstens jedoch um ein Jahr. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Kündigungserklärung maßgeblich. Die vereinbarte Kündigungsfrist gilt unverändert fort.

(2) Ein Ruhen des Vertrages ist  für einen bestimmten Zeitraum möglich. Für die Dauer der Ruhezeit ist das Mitglied von der Beitragszahlung befreit und hat keinen Anspruch auf eine Trainingseinheit. Die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend um die Dauer der Ruhezeit nach Kündigung.

(3) Bei einer Erkrankung, bei Urlaub oder beruflicher Inanspruchnahme bis zu einem Monat besteht die Fortzahlungsverpflichtung weiter.

(4) Ruhezeiten sind möglich bei

  • Erkrankungen ab einem Monat, sofern eine Benutzung der Trainingsanlagen ausgeschlossen ist. Das Mitglied muss ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen.
  • Beruflicher Abwesenheit oder Kuraufenthalten von mindestens vier Wochen für die Dauer der Abwesenheit. Das Mitglied muss eine entsprechende Bescheinigung hierfür vorlegen.
  • Einberufung zur Bundeswehr für die Dauer bis zu einem Jahr bei Vorlage des Einberufungsbefehls.

–         Eintreten von Schwangerschaften für die Dauer der schwangerschaftsbedingten Ruhezeit.

–      Vorlesungsfreier Zeit bei Studenten (für max. 2 Monate). Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz  außerhalb von Neuenhagen liegt.

Ein Antrag auf Ruhezeit muss schriftlich bis 14 Tagen nach Bekanntwerden der Gründe eingereicht werden. In Ausnahmefällen mit schriftlicher Bestätigung des EMS-Studio Melanie Hitschler  kann die Mitgliedschaft einmalig auf eine Drittperson übertragen werden.

§ 7 Außerordentliche Kündigung

(1) Der Vertrag kann vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit binnen einer Kündigungsfrist zum dritten Werktag eines jeden Monats zum Ablauf des jeweiligen Monats schriftlich außerordentlich gekündigt werden. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung maßgeblich. Eine zu spät ausgesprochene Kündigung wird zum Ende des Folgemonats wirksam.

(2) Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung können sein:

–      Gesundheitliche Gründe/ Beeinträchtigungen, jedoch nur, wenn eine erhebliche Krankheit vorliegt, die eine weitere Nutzung des Sportangebotes nicht zulässt und deren Ende nicht absehbar ist – mit entsprechendem ärztlichen Attest.

–      Umzug außerhalb des Radius von 25 km mit Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts.

–      Schwangerschaft, sofern das Mitglied das Vertragsverhältnis nicht beitragsfrei ruhen lassen möchte.

(3) Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft (auch Ticket) innerhalb der Laufzeit auf eine dritte Person nach vorheriger schriftlicher Bestätigung des EMS-Studio Melanie Hitschler  übertragen.

§ 8 Datenschutz und Copyright

Das EMS-Studio Melanie Hitschler erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die im Rahmen der Vertragsabwicklung und über die Nutzung ihrer Einrichtungen bekannt werden. Alle persönlichen Daten werden niemandem außerhalb des Studios zur Verfügung gestellt und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz vertraulich behandelt. Der Kunde kann jederzeit seine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Gerichtstand ist Strausberg. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

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